AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Diese ABG gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich zugestimmt wird.

(2)

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.

(3)

Aufträge werden erst durch Auftragsbestätigung des Kunden oder schriftliche Vereinbarung vor Ort verbindlich

§ 2 Überlassene Unterlagen

Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag seitens der Olymp car-detailing GmbH dem Kunden überlassene Unterlagen wie z.B. Angebote, Kalkulationen und Leistungsbeschreibungen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Olymp car-detailing GmbH vorliegt.

§ 3 Leistungserbringung

(1)

Der Umfang der Leistungserbringung ergibt sich aus dem Auftrag in Form der Auftragsbestätigung.

(2)

Die Olymp car-detailing GmbH setzt qualifizierte Mitarbeiter ein, welche fortlaufend betreut und kontrolliert werden. Die Personalführung obliegt dabei allein der Olymp car-detailing GmbH. Soweit Kundenmitarbeiter unterstützend tätig werden, trägt der Kunde dafür Sorge, dass diese Mitarbeiter disziplinarisch von einem geeigneten Mitarbeiter geleitet werden. Dieser jeweilige Leiter ist der Olymp car-detailing GmbH vor Beginn der Tätigkeit zu benennen.

§ 4 Preise / Vergütung

(1)

Für die Leistungen der Olymp car-detailing GmbH ist der im Angebot genannte Preis zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

Ein zusätzlicher Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2)

Für Warenleistungen wird eine Handling-Gebühr in Höhe von mindestens 3 % des Warenwerts geltend gemacht, jedoch nicht mehr als 5 % des Warenwerts, sofern nichts anderes zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

(3)

Bei einer kurzfristigen Beauftragung von unter sieben Tagen vor Einsatzbeginn wird ein Aufschlag, in Höhe von 25%, auf unsere normale aktuelle Preisliste fällig.

Bei einer kurzfristigen Beauftragung von unter drei Tagen vor Einsatzbeginn wird ein Aufschlag, in Höhe von 50%, auf unsere normale aktuelle Preisliste fällig.

Bei einer kurzfristigen Beauftragung von unter 24 Stunden vor Einsatzbeginn wird ein Aufschlag, in Höhe von 100%, auf unsere normale aktuelle Preisliste fällig.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:

– 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss
– 50 % der Auftragssumme binnen 10 Tagen nach Veranstaltungsende.

Der Kunde kommt ansonsten ohne weitere Erklärung der Olymp car-detailing GmbH 11 Tage nach Fälligkeitstag in Verzug. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung der Olymp car-detailing GmbH war offensichtlich mangelhaft.

In einem solchen Fall ist der Auftraggeber allerdings nur dann zur Zurückbehaltung berechtigt, sobald der einbehaltene Betrag der Rechnung in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten einer Nacherfüllung, insbesondere Mangelbeseitigung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Arbeiten steht.

Ansonsten ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung seitens des Kunden nur im Hinblick auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zulässig.

Im Falle des Zahlungsverzugs oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Olymp car-detailing GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Zahlungen haben ausschließlich bargeldfrei auf das in der Rechnung der Olymp car-detailing GmbH angegebene Konto zu erfolgen. Eine Annahme von Wechseln und/oder Schecks ist nur dann gestattet, wenn dies durch die Geschäftsleitung der Olymp car-detailing GmbH ausdrücklich erlaubt wird.

Bei nicht fristgerechter Zahlung, entfallen gewährte Rabatte und werden nachträglich in Rechnung gestellt.

§ 6 Leistungsstörungen

(1)

Die Olymp car-detailing GmbH haftet für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages, nicht aber für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

(2)

Der Kunde hat die Olymp car-detailing GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.

Kann die Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, so trägt der Kunde hierfür alle anfallenden Löhne, Fahrgelder, Unterkunfts-, Vorbereitungs-, und Telekommunikationskosten.

(3)

Stornobedingungen wie folgt:

Absage durch den Kunden bis 90 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: Gegen Erstattung der angefallenen Projektkosten inkl. Dienstleister
Absage durch den Kunden bis 45 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: 50 % der bestätigten Auftragssumme
Absage durch den Kunden ab 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: 100 % der bestätigten Auftragssumme

(4)

Treten Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, die zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ist die Vertragserfüllung unmöglich, hat der Auftragnehmer in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, durch den Auftraggeber, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. insbesondere betrifft dies gebuchte Flüge und andere Reisemittel, Hotels und Arbeitnehmer.

§ 7 Haftung

(1)

Jeder vom Kunden der Olymp car-detailing GmbH zugeordnete Schaden ist unverzüglich schriftlich festzuhalten und der Projektleitung der Olymp car-detailing GmbH anzuzeigen.

Die Olymp car-detailing GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit seitens der Olymp car-detailing GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Olymp car-detailing GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 oder 3 der Ziffer 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

Die Haftung der Olymp car-detailing GmbH ist auch von Fällen grober Fahrlässigkeit auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 3 dieser Ziffer 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2)

Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 8 Wettbewerbsverbot des Kunden

(1)

Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass sie weitgehend die Belange ihres Vertragspartners achten und schützen werden. Im Rahmen der vertraglichen Treuepflicht sind beide Vertragsparteien gehalten, den Leistungserfolg zu fördern. Sie haben alles zu unterlassen, was die Erreichung des Leistungszweckes unmöglich macht und / oder sich als unberechtigten Eingriff in die Belange des jeweils anderen Vertragspartners darstellt. Insbesondere ist der Vertragspartei untersagt, die erarbeiteten Konzepte ohne Rücksprache zu kopieren und anderweitig kommerziell zu verwenden. Es ist ferner untersagt, einzelne im Rahmen von Werbemaßnahmen von der OLYMP eingesetzte Mitarbeiter oder Beauftragte abzuwerben. Das gleiche gilt für von der Firma OLYMP eingesetzte Teams oder Gruppen.

(2)

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner der Firma OLYMP, einen Betrag in Höhe von 15.000,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle, dass der geltend gemachte Schadensersatz den vorgenannten Betrag übersteigt, ist er auf die Vertragsstrafe anzurechnen. Dem anderen Vertragspartner bleibt es nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3)

Diese Einschränkung entfällt, im Ausland und im Inland ein Jahr nach Beendigung des zu Grunde liegenden Auftrages. Diese Klausel gilt ferner für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1)

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Olymp car-detailing GmbH, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung (dem Angebot) etwas anderes ergibt.

(2)

Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz von Olymp car-detailing GmbH. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

Sollte eine der vorausgehenden Bedingungen (teilweise) unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

OLYMP car – detailing Gesellschaft mbH ( Stand: 15.08.2019 )